Vergleichende Literaturwissenschaft (Master)

  1. Kurzbeschreibung
  2. Curriculum und Aufbau
  3. Studienabschluss

1. Kurzbeschreibung

Master of Arts

Kennzahl: 066 870

Dauer & Umfang: 4 Semester / 120 ECTS

Sprache: Deutsch

KEIN Aufnahmeverfahren

Primäre Inhalte des Studiums sind die Wechselbeziehungen und der Transfer zwischen den Literaturen in den 'großen' westlichen Sprachen (Englisch, romanische Sprachen, Deutsch), die Verbindung von Komparatistik und Sozialgeschichte der Literatur sowie die Beziehungen zwischen Literatur und anderen Medien.

» Weitere Informationen zum MA-Studium finden Sie untenstehend und auf der Website des Studienervice und Lehrwesen

Informationen zur Zulassung zu MA-Studien

Eine Orientierungsveranstaltung (v.a. für Einsteiger*innen in das MA-Studium Vergleichende Literaturwissenschaft) findet am 02.10.2023 um 18.30 Uhr im HS 7 (Hauptgebäude statt.

2. Curriculum / Studienplan

Link zum vollständigen Curriculum / Studienplan

Aufbau des Masterstudiums der Vergleichenden Literaturwissenschaft (Kurzfassung):

3. Studienabschluss

Sobald alle Prüfungsleistungen (Module 1-4) absolviert sind und im Sammelzeugnis aufscheinen, kann der MA-Prüfungspass bereits in der SSS zur Bestätigung abgegeben werden (unabhängig vom Stand der MA-Arbeit). Es wird empfohlen, den Prüfungspass frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitungszeit dafür bis zu vier Wochen betragen kann.

Senden Sie dafür bitte

per E-Mail (von Ihrer u:net-Mailadresse) an die StudienServiceStelle.

Überprüfen Sie vorher auf Ihrem Sammelzeugnis, ob alle Prüfungsleistungen im richtigen Studienplanpunkt aufscheinen (siehe Curriculum/Studienplan).

Die Anmeldung des Themas von Masterarbeiten muss vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit im StudienServiceCenter (SSC) eingereicht werden. Für die Betreuung stehen die in dem Fach habilitierten Professor*innen und Mitarbeiter*innen

und auf Anfrage ev. auch:

zur Wahl. Weitere Informationen dazu wie auch zum Einreichen der Masterarbeit finden Sie hier.

Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss vorher der Prüfungspass abgeschlossen und bestätigt, und die MA-Arbeit positiv beurteilt worden sein. Die Abschlussprüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin im SSC angemeldet werden.

Der Prüfungssenat umfasst (1) 2 Prüfer*innen (eine*r davon ist der/die Betreuer*in der MA-Arbeit; d. Zweitprüfer*in sollte habilitiert sein oder promoviert und eine besondere thematische Qualifikation aufweisen) und (2) einen Vorsitz (muss promoviert sein). Die Studierenden legen den Prüfungssenat in Absprache mit dem/der Betreuer*in fest. Terminabstimmung erfolgt durch die Studierenden in Absprache mit allen beteiligten Personen. 

Bitte beachten Sie, dass das Datum der Abschlussprüfung (MA-Prüfung oder Defensio) auch das Abschlussdatum des Studiums ist.