Anerkennung von Prüfungsleistungen
Ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen kann mittels Antragsformular gestellt werden. Senden Sie bitte:
- das Formular 'Ansuchen um Anerkennung',
- UND die Anerkennungsliste,
- UND die Zeugnisse über die anzuerkennenden Prüfungsleistungen (beglaubigte Übersetzung nur nach ausdrücklicher Aufforderung erforderlich)
per E-Mail (von Ihrer u:net E-Mailadresse) an die StudienServiceStelle.
Die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen kann bis zu 2 Monaten in Anspruch nehmen.
(ab WS 2021): Universitäre Zeugnisse über Sprachkurse/Sprachprüfungen ohne ECTS- (oder Stunden-) Angabe können nicht angerechnet werden.
Auch die Anerkennung von Prüfungsleistungen als Alternative Erweiterung können Sie mit dem Anerkennungsformular beantragen. Wenn Sie jedoch Prüfungsleistungen für ein Erweiterungscurriculum anerkennen lassen möchten, dann ist dafür das SSC/die SSS der Studienrichtung, die dieses EC anbietet, zuständig.
Weitere Infos: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/ .
Validierung
Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (z.B.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (z.B.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden. Bez. Rahmenbedingungen zur Validierung beachten Sie auch die generellen Infos des Büro Studienpräses.
Senden Sie dafür bitte den Antrag auf Validierung per E-Mail (von Ihrer u:net E-Mailadresse) an die StudienServiceStelle. Beachten Sie dabei die Ausfüllhilfe für dieses Formular.
Der Validierungsantrag wird dann bearbeitet und an die SPL zur Prüfung weitergeleitet. Das Ergebnis der Validierung wird Ihnen per Mail (u:account) übermittelt. Nach erfolgreicher Validierung muss ein separater Antrag auf Anerkennung für die validierten Leistungen gestellt werden.
Umhängen von Prüfungsleistungen
Wurde die Prüfungsleistung bereits im Studium Vergleichende Literaturwissenschaft, aber unter einem anderen Modul verbucht, ist keine Anerkennung erforderlich, sondern eine 'Umhängung':
Schreiben Sie von Ihrer u:account-Adresse eine E-mail an komparatistik@univie.ac.at, unter Angabe der folgenden Daten:
- Name
- Matrikelnummer
- Titel und Datum der Prüfungsleistung &
- in welchem Modul und welchem Studienplanpunkt die Prüfungsleistung verbucht werden soll.
Wenn die Prüfungsleistung für den gewünschten Studienplanpunkt anrechenbar ist, kann sie von der SSS umgehängt werden.
Erasmus-Anerkennung
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Erasmus-Aufenthalt ist ein Anerkennungsantrag (Formular auf Mobility Online) erforderlich. Das Zeugnis der ausländischen Universität ist beizulegen.