Praktikum

Die UE Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Modul 10 des BA-Studiums) kann nach Vorabgenehmigung durch die Studienprogrammleitung (SPL) – Dr. Daniel Syrovy – durch ein facheinschlägiges Praktikum bei Organisationen, Einrichtungen oder Unternehmen im In- oder Ausland im Ausmaß von 125 Arbeitsstunden ersetzt werden.

Für die Genehmigung ist dieses Formular, zusammen mit einem kurzen Konzept (Relevanz und Facheinschlägigkeit, Ziele, zu erwartende Resultate, Arbeits- u. Zeitplan), einzureichen.

Nach Beendigung des Praktikums muss der SPL eine schriftliche Bestätigung der Einrichtung (mit Informationen über die Art der Tätigkeit und Angabe der geleisteten Arbeitsstunden) vorgelegt werden. Weiters ist ein schriftlicher Abschlussbericht (ca. 1–2 Seiten) vorzulegen.

Praktika werden mit den Noten "mit Erfolg teilgenommen (+)" bzw. "ohne Erfolg teilgenommen (-)" beurteilt.